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Ein Darlehen für Weiterbildung kann viele Probleme lösen

Oftmals ist eine Weiterbildung mit hohen Kosten verbunden. Ob sie nun durch den Arbeitgeber, oder vom Arbeitnehmer privat angestrebt wird: Eine Weiterbildung kostet in beiden Fällen viel Geld. Geld, das in der Regel der Weiterbildende nicht zur Verfügung stellen kann und über ein Darlehen für Weiterbildung akquirieren muss.

Viele Banken halten aus diesem Grund diverse Angebote bereit. Doch wie bei allen Darlehen, lohnt sich auch hier ein vorheriger Vergleich. Denn nicht jedes Angebot ist seriös oder hält das, was es auf den ersten Blick verspricht. Denn auch die Laufzeit und die Höhe der anfallenden Zinsen und Bearbeitungsgebühren sollten nie außer Betracht gelassen werden.

Ein Darlehen für die Weiterbildung – die richtige Information spart Geld und Nerven

Als ersten Schritt in Richtung Darlehen für die Weiterbildung sollte man die unterschiedlichen Angebote gründlich miteinander vergleichen. Wer bietet solche Darlehen an? Wie sind die Konditionen und welche Voraussetzungen muss der Kreditnehmer mitbringen?

Die Bedingungen, die hier erfüllt werden müssen, decken sich mit den Voraussetzungen für einen normalen Kredit. Das Arbeitsverhältnis muss von konstanter Dauer sein und das Gehalt eine Mindestsumme überschreiten. Zudem dürfen keine negativen Einträge in der Schufa verzeichnet sein.

Eine gute Anlaufstelle für ein Darlehen für die Weiterbildung ist die KfW – Bank. Diese hat sich auf Förderprogramme spezialisiert und kann dadurch zinsgünstige Darlehen gewähren. Allerdings fördert die Bank nur spezielle Weiterbildungen. Informationen darüber bezieht man über die Internetseite der KfW – Bank.

Neben dieser Möglichkeit gibt es aber auch öffentlich rechtlichen Banken, die ein Darlehen für die Weiterbildung vergeben. Hierzu gehören vor allen Dingen die Sparkassen und Landesbanken. Die Zinsen sind gering und Einschränkungen bezüglich des Abschlusses gibt es in den meisten Fällen auch nicht.

Hinzu kommt, dass es so genannte Prämiengutscheine gibt. Diese haben einen Wert von maximal 500 Euro und werden an Erwerbstätige mit einem geringen Einkommen vergeben. Hier ist dann auch die Bonität des Antragsstellers zweitrangig und fließt nicht in die Genehmigung ein.